Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Entrümpelungen und Auflösungen
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Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für Entrümpelungen, Haushalts- und Büroauflösungen sowie die damit ausdrücklich
vereinbarten Zusatzleistungen, die über freigefegt.de oder im anschließenden Kontakt per Telefon,
E-Mail oder WhatsApp beauftragt werden. Vertragspartner ist die Freigefegt UG (haftungsbeschränkt),
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Freigefegt.de“, nachfolgend „Freigefegt.de“. Individuelle
Vereinbarungen haben Vorrang.
Die Website und der Online-Rechner ermöglichen eine Anfrage. Das Absenden einer Anfrage oder die
Vorbereitung einer WhatsApp-Nachricht ist noch keine verbindliche Beauftragung. Der Vertrag kommt
durch Annahme eines konkreten Angebots zustande. Umfang, Preis, Termin und diese AGB werden vor
Vertragsschluss mitgeteilt. Absprachen sollen zur Dokumentation per E-Mail oder WhatsApp bestätigt
werden; der Vorrang wirksamer individueller, auch mündlicher Absprachen bleibt bestehen.
Diese Fassung enthält die Bedingungen für Entrümpelungsaufträge vollständig. Für eigenständig
beauftragte Umzüge und andere Leistungen werden die jeweils einschlägigen Bedingungen vor
Vertragsschluss gesondert mitgeteilt.
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Leistungsumfang und Festpreis
Maßgeblich sind die im Auftrag beschriebenen Arbeiten, Gegenstände, Flächen, Adressen und
Ausführungsbedingungen. Der bestätigte Festpreis umfasst alle dafür vereinbarten Leistungen und
Kosten. Ausdrückliche Leistungszusagen, etwa zu Reinigung, Entsorgungsnachweisen, Foto-Protokollen
oder Expressfristen, bleiben verbindlich. Preisangaben gegenüber Verbrauchern verstehen sich
einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer; ausdrücklich bezeichnete Nettopreise gegenüber
Geschäftskunden zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der Festpreis für den vereinbarten Entrümpelungsumfang enthält Anfahrt, Verladung und Abtransport,
Räumung und erforderliche Demontage von Möbeln, fachgerechte Entsorgung mit Nachweis, besenreine
Übergabe der Räume, Reinigung der von Freigefegt.de genutzten Arbeits- und Transportwege von
arbeitsbedingten Verschmutzungen sowie ein Foto-Protokoll als PDF zur Übergabe. Eine ausdrücklich
abweichende individuelle Vereinbarung bleibt möglich.
Der Online-Rechner liefert eine erste Preiseinschätzung auf Basis der Kundenangaben. Auf diesen
Orientierungscharakter wird vor der Berechnung und Anfrage eindeutig hingewiesen. Nach Prüfung der
übermittelten Fotos oder einer kostenlosen Besichtigung bestätigt Freigefegt.de den Festpreis
schriftlich, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp. Für den vereinbarten Leistungsumfang bleibt
dieser Preis garantiert. Ein bereits verbindlich zugesagter Preis bleibt verbindlich. Für den
bestätigten Umfang gibt es keine nachträglichen Zuschläge wegen einer bloßen Fehlkalkulation von
Freigefegt.de.
Zusätzliche oder geänderte Arbeiten werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Kunden über
Leistung und Preis ausgeführt, möglichst in Textform. Kleine Abweichungen, etwa einige zusätzliche
Kartons oder ein kleines Regal, bleiben ohne Aufpreis, wenn Arbeits-, Transport- und
Entsorgungsumfang insgesamt nicht wesentlich steigen. Eine wesentliche Abweichung berechtigt nicht
zu einem einseitigen Preisaufschlag; zunächst wird das weitere Vorgehen abgestimmt. Gesetzliche
Rechte bleiben bestehen.
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Entrümpelung, Entsorgung und Wertanrechnung
Geräumt werden nur die vereinbarten Bereiche und Gegenstände. Der Kunde muss zur Beauftragung,
Entfernung und Entsorgung berechtigt sein. Er kennzeichnet rechtzeitig Gegenstände, die bleiben
sollen, und entfernt oder sichert Geld, Schmuck, persönliche Unterlagen und sonstige
Wertgegenstände. Bei unklarer Zuordnung fragt Freigefegt.de vor der Entsorgung nach.
Zurückzulassende Gegenstände und vereinbarte Wertanrechnungen werden ausdrücklich dokumentiert. Bei
vereinbarter Wertanrechnung gilt der auf der Website angebotene pauschale Rabatt von zehn Prozent
auf den Entrümpelungsfestpreis vor Wertanrechnung. Die Wertanrechnung setzt geeignete, zur Übernahme
freigegebene Gegenstände voraus und wird vor Vertragsschluss im Angebot bestätigt. Ein zugesagter
und vereinbarter Rabatt bleibt verbindlich. Die betroffenen Gegenstände und die vereinbarte
Wiederverwendung oder Veräußerung werden dokumentiert. Ohne eine solche Vereinbarung gibt es keine
automatische Wertanrechnung oder pauschale Übertragung aller Gegenstände an Freigefegt.de. Eine
Wiederverwendung oder Veräußerung wird nur im vereinbarten Umfang gestattet. Gefundene persönliche
Dokumente, Fotos und erkennbare Wertgegenstände werden gesichert und dem Kunden gemeldet, statt sie
ohne Rückfrage zu entsorgen.
Freigefegt.de übernimmt den beauftragten Abtransport und die fachgerechte Entsorgung. Nachweise
werden im vereinbarten Umfang bereitgestellt. Gefährliche Stoffe, Asbest, schadstoffverdächtige
Materialien und medizinische Abfälle sind nicht umfasst. Bei unerwarteten Funden wird der betroffene
Bereich gesichert und das Vorgehen abgestimmt.
Die geräumten Bereiche werden besenrein übergeben; die durch Freigefegt.de genutzten Transportwege
werden von arbeitsbedingten Verschmutzungen gereinigt. Besenrein bedeutet die Entfernung grober
Verschmutzungen und das Fegen geeigneter Flächen, keine Grund-, Desinfektions- oder
Spezialreinigung. Weitergehende Reinigung, Rückbau und Renovierung bedürfen einer gesonderten
Beauftragung.
Ausdrücklich zugesagte weitergehende Reinigungs- oder Zusatzleistungen bleiben verbindlich und
werden durch die Beschreibung „besenrein“ nicht eingeschränkt.
Die für die vereinbarte Räumung erforderliche Möbeldemontage ist im Festpreis enthalten.
Küchenabbau, Tapeten- und Bodenbelagsentfernung, Rückbau oder Renovierung sind nur im ausdrücklich
vereinbarten und rechtlich zulässigen Umfang enthalten. Elektro-, Gas-, Heizungs- und
Sanitäranschlüsse sowie Eingriffe in tragende Bauteile sind ausgeschlossen. Erforderliche
Anschlusstrennungen und Sicherungen müssen zuvor durch entsprechend berechtigte Fachbetriebe
erfolgen. Diese AGB begründen keine Berechtigung zu zulassungspflichtigen Tätigkeiten.
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Vorbereitung, Zugang und Termine
Der Kunde teilt bekannte Besonderheiten rechtzeitig mit, insbesondere Etagen, Aufzüge, enge Zugänge,
lange Tragewege, schwere oder empfindliche Gegenstände, bestehende Schäden und erkennbare Gefahren.
Freigefegt.de prüft die Arbeitsbedingungen mit der erforderlichen Sorgfalt und bespricht erkennbare
Risiken vor Ausführung.
Der Kunde ermöglicht den vereinbarten Zugang und sorgt für die von ihm übernommenen Vorbereitungen
und erforderlichen Berechtigungen. Eine zur Abnahme oder Entgegennahme bevollmächtigte Person kann
benannt werden. Halteverbotszonen werden nur bei entsprechender Beauftragung eingerichtet; Preis und
Zuständigkeit werden vorab vereinbart.
Bei Hindernissen oder Gefahren wird der Kunde informiert. Betroffene Arbeiten dürfen bis zur
sicheren Klärung unterbrochen werden. Wartezeiten oder Mehraufwand sind nicht automatisch
kostenpflichtig. Zusätzliche Vergütung wird vorab vereinbart oder nur bei bestehendem gesetzlichen
Anspruch nachvollziehbar berechnet. Freigefegt.de verursacht keinen kostenpflichtigen Mehraufwand
durch eigenes Verschulden.
Verbindliche Termine und Zeitfenster ergeben sich aus dem Auftrag. Änderungen werden abgestimmt. Bei
unvermeidbaren Störungen informiert Freigefegt.de unverzüglich und schlägt einen Ersatztermin vor.
Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Verzögerung oder Unmöglichkeit, bleiben unberührt.
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Zahlung nach Durchführung
Es wird keine Vorkasse verlangt. Die Vergütung wird nach vollständiger Durchführung und Zugang der
Rechnung fällig; bei Werkleistungen zusätzlich nach Abnahme oder wenn diese gesetzlich entbehrlich
ist. Weitere gesetzliche Fälligkeitsvoraussetzungen bleiben unberührt. Ohne abweichende Vereinbarung
ist der fällige Betrag unmittelbar zu zahlen, bar, per Echtzeitüberweisung oder gewöhnlicher
Überweisung. Barzahlungen werden quittiert.
Für gesondert vereinbarte, abgeschlossene Leistungsabschnitte können Teilrechnungen vereinbart
werden. Bei Werkleistungen setzt dies, soweit erforderlich, die vereinbarte Teilabnahme voraus.
Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden nicht verlangt. Ohne gesonderte Vereinbarung
wird der Gesamtauftrag erst nach seinem Abschluss abgerechnet.
Gesetzliche Rechte zur Aufrechnung sowie Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben
unberührt. Bei berechtigtem Nacherfüllungsverlangen darf bei Werkleistungen ein angemessener Betrag
einbehalten werden; angemessen ist in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen
Mängelbeseitigungskosten.
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Zahlungsverzug
Verzug tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Dann gelten Verzugszinsen von fünf
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr; bei Entgeltforderungen aus Geschäften
ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte. Ist der zahlungspflichtige Kunde kein Verbraucher,
kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro verlangt werden; sie wird auf
ersatzfähige Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Weitere Verzugskosten werden nur verlangt, soweit
sie gesetzlich ersatzfähig sind.
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Abschluss, Abnahme und Mängel
Bei Werkleistungen wird das Ergebnis nach Fertigstellung gemeinsam geprüft und abgenommen. Eine
abgestimmte Abnahme per Video oder durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Freigefegt.de
erstellt auf Wunsch ein kurzes Protokoll mit Restarbeiten und Vorbehalten. Fotos oder die bloße
Übersendung eines Protokolls ersetzen keine Abnahmeerklärung. Eine gesetzliche Abnahmefiktion
richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Bekannte Mängel sollen mit
einem ausdrücklichen Vorbehalt der Mängelrechte im Protokoll festgehalten werden. Unbekannte Mängel
werden durch eine unterschriebene Abnahme nicht pauschal ausgeschlossen.
Mängel und Schäden sollen zur schnellen Klärung möglichst zeitnah mitgeteilt werden. Für Werk- und
Dienstleistungsaufträge besteht keine allgemeine 24-Stunden-Ausschlussfrist. Es gelten die
gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen.
Bei behebbaren Werkmängeln erhält Freigefegt.de die gesetzlich vorgesehene Gelegenheit zur
Nacherfüllung. Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz richten sich nach dem Gesetz.
Freigefegt.de bietet bei von uns verursachten Sachschäden nach Möglichkeit eine fachgerechte
Reparatur oder einen gleichwertigen Ersatz an. Die Durchführung wird mit dem Geschädigten
abgestimmt. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
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Haftung und Dokumentation
Freigefegt.de haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Ebenso unberührt bleiben
übernommene Garantien und arglistig verschwiegene Mängel.
Bei sonstiger einfacher Fahrlässigkeit haftet Freigefegt.de bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere der sorgfältige Umgang mit Kunden- und
Gebäudeeigentum. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende
gesetzliche Haftungsregeln, insbesondere gegebenenfalls anwendbares Transportrecht, bleiben
vorrangig.
Enge Zugänge, hohes Gewicht oder empfindliche Oberflächen führen nicht zu einem allgemeinen
Ausschluss der Haftung für Kratzer oder andere Schäden. Vorhandene Schäden und konkret erkennbare
Risiken werden möglichst gemeinsam dokumentiert. Gesetzliche Regeln zum Mitverschulden bleiben
unberührt.
Auftragsfotos werden nur im erforderlichen Umfang zur Durchführung, Dokumentation und
Anspruchsklärung verwendet. Personen und private Unterlagen werden möglichst nicht aufgenommen. Eine
Veröffentlichung zu Werbezwecken bedarf einer gesonderten Rechtsgrundlage; dieser Vertrag enthält
keine Werbeeinwilligung. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten
Datenschutzerklärung.
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Verbindliche Termine, Absage und Kündigung
Mit der verbindlichen Beauftragung reserviert Freigefegt.de die vereinbarten Personal-, Fahrzeug-
und Zeitkapazitäten. Eine kurzfristige Absage kann dazu führen, dass diese Kapazitäten nicht mehr
für andere Aufträge eingesetzt werden können. Eine Absage befreit daher nicht automatisch von der
Zahlungspflicht.
Eine Absage vor Beginn ist kostenfrei, wenn sie Freigefegt.de mindestens sieben volle Kalendertage
vor dem vereinbarten Beginn erreicht. Bei einer späteren freien Kündigung gelten folgende
Abrechnungsregeln:
Werkleistungen, insbesondere Entrümpelung, Rückbau und Bodenarbeiten: Freigefegt.de verlangt
nach §
648 BGB die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und des gesetzlich anzurechnenden
anderweitigen Erwerbs. Bereits erbrachte Leistungen und der im verbleibenden Vergütungsanspruch
enthaltene kalkulierte Gewinn werden berücksichtigt. Nicht ersparte Personal- und Dispositionskosten
werden nicht allein wegen der Absage abgezogen. Die Abrechnung wird nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Die gesetzliche Vermutung von fünf Prozent der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil und der
Nachweis eines höheren oder niedrigeren Anspruchs bleiben bestehen. Die fünf Prozent sind keine
Obergrenze.
Eigenständige Dienstleistungsaufträge: Bereits erbrachte Leistungen sowie Vergütung bei
Annahmeverzug und nachweisbare Ausfallschäden werden geltend gemacht, soweit die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen. Die bloße Reservierung eines Tages begründet keinen zusätzlichen
pauschalen Schadenersatz neben einem bereits abgerechneten Vergütungsanspruch.
Eine Terminverschiebung bedarf der Vereinbarung mit Freigefegt.de. Bis dahin bleibt der bestätigte
Termin verbindlich. Wird der Auftrag wegen fehlenden Kundenzugangs oder fehlender Bereitstellung
nicht durchgeführt, macht Freigefegt.de gesetzlich geschuldete Wartevergütung, Vergütung bei
Annahmeverzug oder Ansprüche nach einer wirksamen Kündigung geltend; erforderliche Fristsetzungen
und Anrechnungen werden beachtet.
Absagen sollen per E-Mail oder WhatsApp mitgeteilt werden. Gesetzlich vorgeschriebene Formen,
insbesondere die Schriftform einer Bauvertragskündigung, bleiben einzuhalten. Berechtigte
Kündigungen aus wichtigem Grund und gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
Bei Entrümpelungen entfällt ein bestehendes Verbraucherwiderrufsrecht nicht allein wegen eines
vereinbarten Termins oder des zur Räumung gehörenden Abtransports. Ein wirksamer gesetzlicher
Widerruf wird ausschließlich nach den Widerrufsvorschriften abgerechnet; die vorstehenden
Kündigungsentgelte fallen hierfür nicht an.
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Widerrufsrecht bei Verbraucheraufträgen
Verbraucher werden über ein bestehendes Widerrufsrecht gesondert belehrt. Ein Beginn innerhalb der
Widerrufsfrist erfolgt bei widerruflichen Aufträgen nur aufgrund des gesonderten ausdrücklichen
Verlangens und der erforderlichen Zustimmung. Ein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts wird
vor Vertragsschluss gesondert mitgeteilt.
Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden separat bereitgestellt. Ein
Arbeitsbeginn allein beendet das Widerrufsrecht nicht. Ein vorzeitiges Erlöschen bei vollständiger
Leistung und etwaiger Wertersatz richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
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Geschäftskunden und Schlussbestimmungen
Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht nicht. Geschäftskundeneigenschaft und
gegebenenfalls Vertretung für einen Dritten sollen vor Auftragserteilung mitgeteilt werden.
Auftraggeber und Rechnungsempfänger werden im Auftrag bestimmt; die bloße Nennung einer fremden
Rechnungsadresse ändert den Vertragspartner nicht.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Neuss als Gerichtsstand vereinbart, soweit kein
ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht. Für andere Kunden gelten die gesetzlichen
Gerichtsstände. Es gilt deutsches Recht; zwingender Verbraucherschutz eines sonst anwendbaren Rechts
bleibt unberührt.