Entrümpelung NRW zum Festpreis | Freigefegt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Entrümpelungen und Auflösungen
  1. Geltungsbereich und Vertragspartner

    Diese AGB gelten für Entrümpelungen, Haushalts- und Büroauflösungen sowie die damit ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistungen, die über freigefegt.de oder im anschließenden Kontakt per Telefon, E-Mail oder WhatsApp beauftragt werden. Vertragspartner ist die Freigefegt UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Freigefegt.de“, nachfolgend „Freigefegt.de“. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

    Die Website und der Online-Rechner ermöglichen eine Anfrage. Das Absenden einer Anfrage oder die Vorbereitung einer WhatsApp-Nachricht ist noch keine verbindliche Beauftragung. Der Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots zustande. Umfang, Preis, Termin und diese AGB werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Absprachen sollen zur Dokumentation per E-Mail oder WhatsApp bestätigt werden; der Vorrang wirksamer individueller, auch mündlicher Absprachen bleibt bestehen.

    Diese Fassung enthält die Bedingungen für Entrümpelungsaufträge vollständig. Für eigenständig beauftragte Umzüge und andere Leistungen werden die jeweils einschlägigen Bedingungen vor Vertragsschluss gesondert mitgeteilt.
  2. Leistungsumfang und Festpreis

    Maßgeblich sind die im Auftrag beschriebenen Arbeiten, Gegenstände, Flächen, Adressen und Ausführungsbedingungen. Der bestätigte Festpreis umfasst alle dafür vereinbarten Leistungen und Kosten. Ausdrückliche Leistungszusagen, etwa zu Reinigung, Entsorgungsnachweisen, Foto-Protokollen oder Expressfristen, bleiben verbindlich. Preisangaben gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer; ausdrücklich bezeichnete Nettopreise gegenüber Geschäftskunden zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

    Der Festpreis für den vereinbarten Entrümpelungsumfang enthält Anfahrt, Verladung und Abtransport, Räumung und erforderliche Demontage von Möbeln, fachgerechte Entsorgung mit Nachweis, besenreine Übergabe der Räume, Reinigung der von Freigefegt.de genutzten Arbeits- und Transportwege von arbeitsbedingten Verschmutzungen sowie ein Foto-Protokoll als PDF zur Übergabe. Eine ausdrücklich abweichende individuelle Vereinbarung bleibt möglich.

    Der Online-Rechner liefert eine erste Preiseinschätzung auf Basis der Kundenangaben. Auf diesen Orientierungscharakter wird vor der Berechnung und Anfrage eindeutig hingewiesen. Nach Prüfung der übermittelten Fotos oder einer kostenlosen Besichtigung bestätigt Freigefegt.de den Festpreis schriftlich, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp. Für den vereinbarten Leistungsumfang bleibt dieser Preis garantiert. Ein bereits verbindlich zugesagter Preis bleibt verbindlich. Für den bestätigten Umfang gibt es keine nachträglichen Zuschläge wegen einer bloßen Fehlkalkulation von Freigefegt.de.

    Zusätzliche oder geänderte Arbeiten werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Kunden über Leistung und Preis ausgeführt, möglichst in Textform. Kleine Abweichungen, etwa einige zusätzliche Kartons oder ein kleines Regal, bleiben ohne Aufpreis, wenn Arbeits-, Transport- und Entsorgungsumfang insgesamt nicht wesentlich steigen. Eine wesentliche Abweichung berechtigt nicht zu einem einseitigen Preisaufschlag; zunächst wird das weitere Vorgehen abgestimmt. Gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
  3. Entrümpelung, Entsorgung und Wertanrechnung

    Geräumt werden nur die vereinbarten Bereiche und Gegenstände. Der Kunde muss zur Beauftragung, Entfernung und Entsorgung berechtigt sein. Er kennzeichnet rechtzeitig Gegenstände, die bleiben sollen, und entfernt oder sichert Geld, Schmuck, persönliche Unterlagen und sonstige Wertgegenstände. Bei unklarer Zuordnung fragt Freigefegt.de vor der Entsorgung nach.

    Zurückzulassende Gegenstände und vereinbarte Wertanrechnungen werden ausdrücklich dokumentiert. Bei vereinbarter Wertanrechnung gilt der auf der Website angebotene pauschale Rabatt von zehn Prozent auf den Entrümpelungsfestpreis vor Wertanrechnung. Die Wertanrechnung setzt geeignete, zur Übernahme freigegebene Gegenstände voraus und wird vor Vertragsschluss im Angebot bestätigt. Ein zugesagter und vereinbarter Rabatt bleibt verbindlich. Die betroffenen Gegenstände und die vereinbarte Wiederverwendung oder Veräußerung werden dokumentiert. Ohne eine solche Vereinbarung gibt es keine automatische Wertanrechnung oder pauschale Übertragung aller Gegenstände an Freigefegt.de. Eine Wiederverwendung oder Veräußerung wird nur im vereinbarten Umfang gestattet. Gefundene persönliche Dokumente, Fotos und erkennbare Wertgegenstände werden gesichert und dem Kunden gemeldet, statt sie ohne Rückfrage zu entsorgen.

    Freigefegt.de übernimmt den beauftragten Abtransport und die fachgerechte Entsorgung. Nachweise werden im vereinbarten Umfang bereitgestellt. Gefährliche Stoffe, Asbest, schadstoffverdächtige Materialien und medizinische Abfälle sind nicht umfasst. Bei unerwarteten Funden wird der betroffene Bereich gesichert und das Vorgehen abgestimmt.

    Die geräumten Bereiche werden besenrein übergeben; die durch Freigefegt.de genutzten Transportwege werden von arbeitsbedingten Verschmutzungen gereinigt. Besenrein bedeutet die Entfernung grober Verschmutzungen und das Fegen geeigneter Flächen, keine Grund-, Desinfektions- oder Spezialreinigung. Weitergehende Reinigung, Rückbau und Renovierung bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

    Ausdrücklich zugesagte weitergehende Reinigungs- oder Zusatzleistungen bleiben verbindlich und werden durch die Beschreibung „besenrein“ nicht eingeschränkt.

    Die für die vereinbarte Räumung erforderliche Möbeldemontage ist im Festpreis enthalten. Küchenabbau, Tapeten- und Bodenbelagsentfernung, Rückbau oder Renovierung sind nur im ausdrücklich vereinbarten und rechtlich zulässigen Umfang enthalten. Elektro-, Gas-, Heizungs- und Sanitäranschlüsse sowie Eingriffe in tragende Bauteile sind ausgeschlossen. Erforderliche Anschlusstrennungen und Sicherungen müssen zuvor durch entsprechend berechtigte Fachbetriebe erfolgen. Diese AGB begründen keine Berechtigung zu zulassungspflichtigen Tätigkeiten.
  4. Vorbereitung, Zugang und Termine

    Der Kunde teilt bekannte Besonderheiten rechtzeitig mit, insbesondere Etagen, Aufzüge, enge Zugänge, lange Tragewege, schwere oder empfindliche Gegenstände, bestehende Schäden und erkennbare Gefahren. Freigefegt.de prüft die Arbeitsbedingungen mit der erforderlichen Sorgfalt und bespricht erkennbare Risiken vor Ausführung.

    Der Kunde ermöglicht den vereinbarten Zugang und sorgt für die von ihm übernommenen Vorbereitungen und erforderlichen Berechtigungen. Eine zur Abnahme oder Entgegennahme bevollmächtigte Person kann benannt werden. Halteverbotszonen werden nur bei entsprechender Beauftragung eingerichtet; Preis und Zuständigkeit werden vorab vereinbart.

    Bei Hindernissen oder Gefahren wird der Kunde informiert. Betroffene Arbeiten dürfen bis zur sicheren Klärung unterbrochen werden. Wartezeiten oder Mehraufwand sind nicht automatisch kostenpflichtig. Zusätzliche Vergütung wird vorab vereinbart oder nur bei bestehendem gesetzlichen Anspruch nachvollziehbar berechnet. Freigefegt.de verursacht keinen kostenpflichtigen Mehraufwand durch eigenes Verschulden.

    Verbindliche Termine und Zeitfenster ergeben sich aus dem Auftrag. Änderungen werden abgestimmt. Bei unvermeidbaren Störungen informiert Freigefegt.de unverzüglich und schlägt einen Ersatztermin vor. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Verzögerung oder Unmöglichkeit, bleiben unberührt.
  5. Zahlung nach Durchführung

    Es wird keine Vorkasse verlangt. Die Vergütung wird nach vollständiger Durchführung und Zugang der Rechnung fällig; bei Werkleistungen zusätzlich nach Abnahme oder wenn diese gesetzlich entbehrlich ist. Weitere gesetzliche Fälligkeitsvoraussetzungen bleiben unberührt. Ohne abweichende Vereinbarung ist der fällige Betrag unmittelbar zu zahlen, bar, per Echtzeitüberweisung oder gewöhnlicher Überweisung. Barzahlungen werden quittiert.

    Für gesondert vereinbarte, abgeschlossene Leistungsabschnitte können Teilrechnungen vereinbart werden. Bei Werkleistungen setzt dies, soweit erforderlich, die vereinbarte Teilabnahme voraus. Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden nicht verlangt. Ohne gesonderte Vereinbarung wird der Gesamtauftrag erst nach seinem Abschluss abgerechnet.

    Gesetzliche Rechte zur Aufrechnung sowie Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. Bei berechtigtem Nacherfüllungsverlangen darf bei Werkleistungen ein angemessener Betrag einbehalten werden; angemessen ist in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.
  6. Zahlungsverzug

    Verzug tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Dann gelten Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr; bei Entgeltforderungen aus Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte. Ist der zahlungspflichtige Kunde kein Verbraucher, kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro verlangt werden; sie wird auf ersatzfähige Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Weitere Verzugskosten werden nur verlangt, soweit sie gesetzlich ersatzfähig sind.
  7. Abschluss, Abnahme und Mängel

    Bei Werkleistungen wird das Ergebnis nach Fertigstellung gemeinsam geprüft und abgenommen. Eine abgestimmte Abnahme per Video oder durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Freigefegt.de erstellt auf Wunsch ein kurzes Protokoll mit Restarbeiten und Vorbehalten. Fotos oder die bloße Übersendung eines Protokolls ersetzen keine Abnahmeerklärung. Eine gesetzliche Abnahmefiktion richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

    Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Bekannte Mängel sollen mit einem ausdrücklichen Vorbehalt der Mängelrechte im Protokoll festgehalten werden. Unbekannte Mängel werden durch eine unterschriebene Abnahme nicht pauschal ausgeschlossen.

    Mängel und Schäden sollen zur schnellen Klärung möglichst zeitnah mitgeteilt werden. Für Werk- und Dienstleistungsaufträge besteht keine allgemeine 24-Stunden-Ausschlussfrist. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen.

    Bei behebbaren Werkmängeln erhält Freigefegt.de die gesetzlich vorgesehene Gelegenheit zur Nacherfüllung. Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz richten sich nach dem Gesetz.

    Freigefegt.de bietet bei von uns verursachten Sachschäden nach Möglichkeit eine fachgerechte Reparatur oder einen gleichwertigen Ersatz an. Die Durchführung wird mit dem Geschädigten abgestimmt. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
  8. Haftung und Dokumentation

    Freigefegt.de haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Ebenso unberührt bleiben übernommene Garantien und arglistig verschwiegene Mängel.

    Bei sonstiger einfacher Fahrlässigkeit haftet Freigefegt.de bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere der sorgfältige Umgang mit Kunden- und Gebäudeeigentum. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsregeln, insbesondere gegebenenfalls anwendbares Transportrecht, bleiben vorrangig.

    Enge Zugänge, hohes Gewicht oder empfindliche Oberflächen führen nicht zu einem allgemeinen Ausschluss der Haftung für Kratzer oder andere Schäden. Vorhandene Schäden und konkret erkennbare Risiken werden möglichst gemeinsam dokumentiert. Gesetzliche Regeln zum Mitverschulden bleiben unberührt.

    Auftragsfotos werden nur im erforderlichen Umfang zur Durchführung, Dokumentation und Anspruchsklärung verwendet. Personen und private Unterlagen werden möglichst nicht aufgenommen. Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken bedarf einer gesonderten Rechtsgrundlage; dieser Vertrag enthält keine Werbeeinwilligung. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
  9. Verbindliche Termine, Absage und Kündigung

    Mit der verbindlichen Beauftragung reserviert Freigefegt.de die vereinbarten Personal-, Fahrzeug- und Zeitkapazitäten. Eine kurzfristige Absage kann dazu führen, dass diese Kapazitäten nicht mehr für andere Aufträge eingesetzt werden können. Eine Absage befreit daher nicht automatisch von der Zahlungspflicht.

    Eine Absage vor Beginn ist kostenfrei, wenn sie Freigefegt.de mindestens sieben volle Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn erreicht. Bei einer späteren freien Kündigung gelten folgende Abrechnungsregeln:

    Werkleistungen, insbesondere Entrümpelung, Rückbau und Bodenarbeiten: Freigefegt.de verlangt nach § 648 BGB die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und des gesetzlich anzurechnenden anderweitigen Erwerbs. Bereits erbrachte Leistungen und der im verbleibenden Vergütungsanspruch enthaltene kalkulierte Gewinn werden berücksichtigt. Nicht ersparte Personal- und Dispositionskosten werden nicht allein wegen der Absage abgezogen. Die Abrechnung wird nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Die gesetzliche Vermutung von fünf Prozent der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil und der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Anspruchs bleiben bestehen. Die fünf Prozent sind keine Obergrenze.

    Eigenständige Dienstleistungsaufträge: Bereits erbrachte Leistungen sowie Vergütung bei Annahmeverzug und nachweisbare Ausfallschäden werden geltend gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die bloße Reservierung eines Tages begründet keinen zusätzlichen pauschalen Schadenersatz neben einem bereits abgerechneten Vergütungsanspruch.

    Eine Terminverschiebung bedarf der Vereinbarung mit Freigefegt.de. Bis dahin bleibt der bestätigte Termin verbindlich. Wird der Auftrag wegen fehlenden Kundenzugangs oder fehlender Bereitstellung nicht durchgeführt, macht Freigefegt.de gesetzlich geschuldete Wartevergütung, Vergütung bei Annahmeverzug oder Ansprüche nach einer wirksamen Kündigung geltend; erforderliche Fristsetzungen und Anrechnungen werden beachtet.

    Absagen sollen per E-Mail oder WhatsApp mitgeteilt werden. Gesetzlich vorgeschriebene Formen, insbesondere die Schriftform einer Bauvertragskündigung, bleiben einzuhalten. Berechtigte Kündigungen aus wichtigem Grund und gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

    Bei Entrümpelungen entfällt ein bestehendes Verbraucherwiderrufsrecht nicht allein wegen eines vereinbarten Termins oder des zur Räumung gehörenden Abtransports. Ein wirksamer gesetzlicher Widerruf wird ausschließlich nach den Widerrufsvorschriften abgerechnet; die vorstehenden Kündigungsentgelte fallen hierfür nicht an.
  10. Widerrufsrecht bei Verbraucheraufträgen

    Verbraucher werden über ein bestehendes Widerrufsrecht gesondert belehrt. Ein Beginn innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt bei widerruflichen Aufträgen nur aufgrund des gesonderten ausdrücklichen Verlangens und der erforderlichen Zustimmung. Ein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts wird vor Vertragsschluss gesondert mitgeteilt.

    Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden separat bereitgestellt. Ein Arbeitsbeginn allein beendet das Widerrufsrecht nicht. Ein vorzeitiges Erlöschen bei vollständiger Leistung und etwaiger Wertersatz richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
  11. Geschäftskunden und Schlussbestimmungen

    Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht nicht. Geschäftskundeneigenschaft und gegebenenfalls Vertretung für einen Dritten sollen vor Auftragserteilung mitgeteilt werden. Auftraggeber und Rechnungsempfänger werden im Auftrag bestimmt; die bloße Nennung einer fremden Rechnungsadresse ändert den Vertragspartner nicht.

    Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Neuss als Gerichtsstand vereinbart, soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht. Für andere Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Es gilt deutsches Recht; zwingender Verbraucherschutz eines sonst anwendbaren Rechts bleibt unberührt.